Am 25.5.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Gleichzeitig wird das alte durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Zahnarztpraxis ist nur erlaubt mit Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis.
Der Datenschutz ergänzt die zahnärztliche Schweigepflicht, die sich aus dem Berufsrecht und dem Strafrecht ergibt.
Schweigepflichtig sind alle Mitarbeiter der Praxis, aber auch Dienstleister, die Kenntnis von Patientendaten erlangen.
Unsere qualifizierten fortgebildeten Datenschutzbeauftragten gewährleisten die Sicherheit und den Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Behandlungsrelevante Daten werden bei interdisziplinären Therapien ausschließlich über die verschlüsselte Cloud "Cryptshare" der Zahnärztkammer Niedersachsen übermittelt.
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